Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Welche Behandlungsmaßnahmen sind versichert?

Neben Operationen, die aufgrund von Verkehrsunfällen oder aufgrund von Krankheiten notwendig sind, erstattet petolo Ihnen auch die Kosten für diverse Behandlungsmaßnahmen, die von eine:r Tierärzt:in durchgeführt werden. Diese unterteilen wir in ambulante und stationäre Heilbehandlungen:

 

Ambulante Heilbehandlungen

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen beispielsweise:

  • Veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen
  • Arznei- und Verbandmittel, sofern vom Tierarzt verordnet
  • Heilmittel (beispielsweise Massage, Physiotherapie oder Krankengymnastik), wenn diese im Rahmen einer Nachbehandlung einer versicherten Operation von einem Tierarzt verordnet worden sind. Unsere Erstattung von Heilmitteln ist je Versicherungsfall begrenzt auf insgesamt 5 Sitzungen á 45 Minuten
  • Tierärztlich verordnete Hilfsmittel in Form von Prothesen, wobei wir während der gesamten Vertragslaufzeit einmalig einen Zuschuss von bis zu 500 EUR auf die Prothese gewähren. Orthesen und weitere Hilfsmittel werden im Rahmen des Gesundheitsbudgets erstattet.

 

Stationäre Heilbehandlungen

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen beispielsweise:

  • Medizinisch notwendige Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis
  • Kosten der Untersuchungen, die notwendig zur Feststellung einer Krankheit sind, beispielsweise Röntgen, EKG, Sonografie oder Laboruntersuchungen
  • Medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen unter Teil- und / oder Vollnarkose
  • Medizinisch notwendige stationäre Nachbehandlung durch einen Tierarzt

 

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