Hinweis: Seit dem 17.11.2025 gelten neue allgemeine Tarifbedingungen (ATB). In allen Tarifen, die seit dem 17.11.2025 werden bestimmte Fehlentwicklungen mit bis zu 2500€ pro Fehlentwicklung übernommen. Weitere Informationen erhalten Sie weiter unten im Text.
Für Hunde- und Katzenkrankenversicherungen gilt:
Folgende Aufwendungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Tier-Transportkosten, Wegegeld oder Reisekosten des Tierarztes
- Maßnahmen zum Zahnersatz und zur Korrektur von Kiefer- und Zahnfehlstellungen
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten
- Vitaminpräparate, Spezialfutter oder Futterzusätze
- Tierzubehör wie z.B. Geh- oder Tragehilfen, Geschirr oder Pflegemittel
- Vorsätzlich herbeigeführte Erkrankungen und Unfälle einschließlich deren Folgen
- Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten und Auslagen erstatten wir tarifgemäß.
- Krankheiten und deren Folgen, die durch Epidemien oder Pandemien entstehen
- Behandlungen, die durch Terror- oder Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalt anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen
- Behandlungen, die durch Erdbeben, Überschwemmung und Kernenergie entstehen
- Behandlungen von Gesundheitsschädigungen, die durch unterlassene Vorsorgemaßnahmen verursacht wurden.
Außerhalb des Gesundheitsbudgets ersetzen wir keine Aufwendungen für:
- Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen
Fehlentwicklungen und Erkrankungen
Für Hundekrankenversicherungen
Bei Verträgen, die zwischen dem 01.11.2023 und 17.11.2025 für Hunde abgeschlossen wurden, werden die unten genannten Fehlentwicklungen mit 1.500€ pro Fall bezuschusst.
Ab dem 17.11.2025 gelten neue Tarifbedingungen: Dann werden 2.500€ pro Fehlentwicklung für Hunde übernommen, sofern der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnosestellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
Für ältere Verträge (die vor diesen Stichtagen abgeschlossen wurden) werden die Kosten für die Behandlung der folgenden Fehlentwicklungen und Erkrankungen in keinem Tarif erstattet, außer sie sind Folge eines Unfalls.
Am Bewegungsapparat:
- Zervikale Spondylose (Wobbler-Syndrom)
- Ellenbogendysplasie (ED; Fehlbildung des Ellenbogengelenkes)
- Isolierter Processus anconaeus (IPA)
- Osteochondrosis dissecans (OCD; Abstoßung des betroffenen Knochenareals mit dem darüberliegenden Knorpel)
- Radius Curvus (Wachstumsstörung des Unterarms)
- Hüftdysplasie (HD; Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne)
- Kniegelenksverletzung (Kniescheibe springt aus Führung; Patellaluxation)
- Degenerative Myelopathie (DM; genetische Rückenmarkserkrankung)
An den Augen:
- Ektropium (nach außen gedrehtes Lid)
- Entropium (nach innen eingerolltes Lid)
- Progressive Retinaatrophie (PRA; Degeneration der Netzhaut)
- Mikrophthalmos (Verkleinertes Auge)
Am Schädel:
- Brachycephales Syndrom (und alle damit im Zusammenhang stehenden Beschwerden und Erkrankungen z. B. zu langes Gaumensegel, zu große Lidspalte)
- Hydrocephalus (Wasserkopf)
- Chiari Malformation (Anomalie der hinteren Schädelregion)
Ausgeschlossene angeborene Fehlentwicklungen:
Folgende Aufwendungen für angeborene Fehlentwicklungen sind nicht inkludiert:
- Nickhautdrüsenvorfall ("Cherry Eye")
- Megaösophagus (Erweiterung der Speiseröhre)
- Persistierender Ductus Arteriosus; „PDA“ (Verbindung zwischen Körperschlagader und Lungenschlagader)
- Pulmonalstenose (Einengung der Lungenschlagader)
- Lebershunt (Störung der Leberdurchblutung)
- Hernien (Zwerchfell-, Nabel-, Leistenbruch)
- Ektopischer Ureter (Fehlbildung des Harnleiters)
- Kryptorchismus (Lageanomalie des Hodens)
- Atresia ani (Fehlentwicklung des Anus)
- Wolfskrallen
Für Katzenkrankenversicherungen
Bei Verträgen, die zwischen dem 01.08.2023 und dem 17.11.2025 für Katzen abgeschlossen wurden, werden die unten genannten Fehlentwicklungen mit 1.500€ pro Fall bezuschusst.
Ab dem 17.11.2025 gelten neue Tarifbedingungen: Dann werden 2.500€ pro Fehlentwicklung für Katzen übernommen, sofern der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnosestellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
Für ältere Verträge (die vor diesen Stichtagen abgeschlossen wurden) werden die Kosten für die Behandlung der folgenden Fehlentwicklungen und Erkrankungen in keinem Tarif erstattet, außer sie sind Folge eines Unfalls.
Am Bewegungsapparat:
- Zervikale Spondylose (Wobbler-Syndrom)
- Ellenbogendysplasie (ED; Fehlbildung des Ellenbogengelenkes)
- Isolierter Processus anconaeus (IPA)
- Osteochondrosis dissecans (OCD; Abstoßung des betroffenen
- Knochenareals mit dem darüberliegenden Knorpel)
- Radius Curvus (Wachstumsstörung des Unterarms)
- Hüftdysplasie (HD; Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne)
- Kniegelenksverletzung (Kniescheibe springt aus Führung; Patellaluxation)
- Degenerative Myelopathie (DM; genetische Rückenmarkserkrankung)
An den Augen:
- Ektropium (nach außen gedrehtes Lid)
- Entropium (nach innen eingerolltes Lid)
- Progressive Retinaatrophie (PRA; Degeneration der Netzhaut)
- Mikrophthalmos (Verkleinertes Auge)
Am Schädel:
- Brachycephales Syndrom (und alle damit im Zusammenhang stehenden Beschwerden und Erkrankungen, z. B. zu langes Gaumensegel, zu große Lidspalte)
- Hydrocephalus (Wasserkopf)
- Chiari Malformation (Anomalie der hinteren Schädelregion)
- FORL (Feline odontoklastisch-resorptive Läsion)
Für den petolo OP-Schutz für Hunde und Katzen gilt:
Auch bei unseren OP-Schutz-Tarifen sind Hunde und Katzen mit den oben genannten Fehlentwicklungen und genetisch bedingten Erkrankungen abgesichert. Pro Fehlentwicklung können bis zu 2.500€ übernommen werden, wenn ein operativer Eingriff notwendig ist.
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