Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Welche Leistungen werden erstattet?

Die petolo Tierkrankenversicherung erstattet Aufwendungen für veterinärmedizinisch notwendige Diagnostik, ambulante und stationäre Heilbehandlungen, einschließlich Operationen und Medikation sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen inkl. notwendiger Zahnextraktion und Maßnahmen im Rahmen des Gesundheits- und SOS-Budgets.

 

Ambulante Heilbehandlungen:

  •  Veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen
  • Veterinärmedizinisch notwendige Operationen inklusive Vor- und Nachbehandlungen
  • Arznei- und Verbandmittel, sofern vom Tierarzt verordnet
  • Heilmittel (beispielsweise Massage, Physiotherapie oder Krankengymnastik), wenn diese im Rahmen einer Nachbehandlung einer versicherten Operation von einem Tierarzt verordnet worden sind. Unsere Erstattung von Heilmitteln ist je Versicherungsfall begrenzt auf insgesamt 5 Sitzungen à 45 min.
  • Tierärztlich verordnete Hilfsmittel in Form von Prothesen, wobei wir während der gesamten Vertragslaufzeit einmalig einen Zuschuss von bis zu 500 EUR auf die Prothese gewähren. Orthesen und weitere Hilfsmittel werden im Rahmen des Gesundheitsbudgets erstattet.

 

Stationäre Heilbehandlungen:

  • Medizinisch notwendige Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis
  • Kosten der Untersuchungen, die notwendig zur Feststellung einer Krankheit sind, beispielsweise Röntgen, EKG, Sonografie oder Laboruntersuchungen
  • Medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen unter Teil- und / oder Vollnarkose
  • Medizinisch notwendige stationäre Nachbehandlung durch einen Tierarzt

Alle Untersuchungen müssen Teil der notwendigen Behandlung und Genesung des versicherten Tieres sein.

 

OP-Schutz bei Verkehrsunfall:

Sofern für das versicherte Tier Versicherungsschutz nach Komfort oder Premium besteht, erhöht sich der Leistungsumfang für versicherte Operationen auf 100 % unter der Voraussetzung, dass für die veterinärmedizinische notwendige Operation ein nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetretener Verkehrsunfall mit Beteiligung des versicherten Tieres ursächlich ist.

Der Anspruch auf den erhöhten Leistungsumfang beginnt mit der erforderlichen Untersuchung zur Vorbereitung einer versicherten veterinärmedizinisch notwendigen Operation und endet mit Ablauf von 45 Kalendertagen nach der versicherten Operation (Nachbehandlungszeitraum).

Sind wegen desselben Unfalles mehrere Operationen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese Operationen als ein zusammenhängender Versicherungsfall. Der Anspruch auf den erhöhten Leistungsumfang endet am 45. Kalendertag nach der letzten versicherten Operation. Nach Ablauf des versicherten Nachbehandlungszeitraums für verkehrsunfallbedingte Operationen haben Sie Schutz für die weitere Nachbehandlung als ambulante Heilbehandlung. Die Leistungen des Tarif Premium Plus für den OP-Schutz erhöhen sich durch einen Verkehrsunfall nicht.

 

Schmerzstillende Zahnbehandlungen

Zu den erstattungsfähigen Maßnahmen zählen:

  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Medizinisch notwendige Extraktion von Zähnen

 

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