Ja, Diagnoseverfahren sind ein wichtiger Bestandteil von Heilbehandlungen oder Operationen und sind in allen Tarifen abgesichert. Darunter fallen unter anderem MRT, CT, Röntgen, Stuhlproben und Ultraschall.
Diagnosen, die zu einem Leistungsausschluss führen, sind allerdings nicht erstattungsfähig. Das gleiche gilt für Diagnosen, welche vor Vertragsschluss getroffen wurden.