Ab Versicherungsbeginn sind unsere Leistungen auf die tarifabhängigen Höchstbeträge für die ersten 12 Monate begrenzt. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres sind Kosten voll erstattungsfähig.
Jährlicher Leistungsanspruch bei Hunden und Katzen im ersten Versicherungsjahr:
Komfort:
Im ersten Versicherungsjahr liegt der maximale Leistungsanspruch bei bis zu 500€.
Ab dem zweiten Versicherungsjahr ist der Leistungsanspruch unbegrenzt.
Premium:
Im ersten Versicherungsjahr liegt der maximale Leistungsanspruch bei bis zu 1.000€.
Ab dem zweiten Versicherungsjahr ist der Leistungsanspruch unbegrenzt.
Premium Plus:
Im ersten Versicherungsjahr liegt der maximale Leistungsanspruch bei bis zu 1.500€.
Ab dem zweiten Versicherungsjahr ist der Leistungsanspruch unbegrenzt.
Versicherungsleistungen des Gesundheits- und des SOS-Budgets fallen ebenfalls unter die jeweilige Leistungsbegrenzung.
Die Leistungsbegrenzung entfällt für Behandlungen, die nachweislich auf einen nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetretenen und durch einen Polizeibericht festgestellten Verkehrsunfall zurückzuführen sind. Die in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen werden bei einer späteren, verkehrsunfallunabhängigen Behandlung nicht auf die Leistungsbegrenzung angerechnet.
Gibt es Beschränkungen der Kostenübernahme?
Ab Versicherungsbeginn sind unsere Leistungen auf die tarifabhängigen Höchstbeträge für die ersten 24 Monate begrenzt. Nach Ablauf der 2 Jahre sind Kosten voll erstattungsfähig.