Ab Versicherungsbeginn sind unsere Leistungen auf die tarifabhängigen Höchstbeträge für die ersten 24 Monate begrenzt. Nach Ablauf der 2 Jahre sind Kosten voll erstattungsfähig.
Jährlicher Leistungsanspruch bei Hunden:
Komfort:
Im ersten Jahr liegt der maximale Leistungsanspruch bei bis zu 500€ und bis zum Ende des zweiten Jahres bei einem Höchstbetrag von 1.000€.
Premium:
Im ersten Jahr liegt der maximale Leistungsanspruch bei bis zu 600€ und bis zum Ende des zweiten Jahres bei einem Höchstbetrag von 1.200€.
Premium Plus:
Im ersten Jahr liegt der maximale Leistungsanspruch bei bis zu 700€ und bis zum Ende des zweiten Jahres bei einem Höchstbetrag von 1.400€.
Jährlicher Leistungsanspruch bei Katzen:
Komfort:
Im ersten Jahr liegt der maximale Leistungsanspruch bei bis zu 350€ und bis zum Ende des zweiten Jahres bei einem Höchstbetrag von 700€.
Premium:
Im ersten Jahr liegt der maximale Leistungsanspruch bei bis zu 450€ und bis zum Ende des zweiten Jahres bei einem Höchstbetrag von 900€.
Premium Plus:
Im ersten Jahr liegt der maximale Leistungsanspruch bei bis zu 550€ und bis zum Ende des zweiten Jahres bei einem Höchstbetrag von 1.100€.
Die Unterschiede in den Leistungsansprüchen zwischen Hund und Katze ergeben sich aus den für gewöhnlich geringeren Tierarztkosten bei Katzen.
Einen weiterführenden Artikel zur Höhe der Erstattungen finden Sie hier:
Gibt es Beschränkungen der Kostenübernahme?