Ja. Im ersten Versicherungsjahr gilt eine Jahreshöchstleistung:
OP-Schutz: maximal 1.000 €
OP-Schutz Plus: maximal 1.500 €
Ab dem zweiten Versicherungsjahr entfällt diese Begrenzung vollständig.
Die Erstattung der Operationskosten erfolgt – je nach Tarif – mit bis zu 80 % oder 100 % der erstattungsfähigen Kosten.
Zusätzlich gelten für das Extra- und SOS-Budget feste jährliche Höchstbeträge. Diese Budgets stehen Ihnen pro Versicherungsjahr bis zur jeweiligen Tarifhöhe zur Verfügung und werden ebenfalls auf die Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr angerechnet. Nicht genutzte Beträge verfallen zum Ende des Versicherungsjahres.