Versichert sind veterinärmedizinisch notwendige Operationen aufgrund von Krankheit oder Unfall – einschließlich Vor- und Nachbehandlung.
Auch bestimmte Fehlentwicklungen sind mitversichert, sofern erste Symptome oder die Diagnose nach Beginn des Versicherungsschutzes auftreten.
Nicht versichert sind hingegen allgemeine Vorsorgemaßnahmen oder Behandlungen ohne OP-Bezug.