Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Sind Fehlentwicklungen beim OP-Schutz mitversichert?

Ja, sowohl bei Hunden als auch bei Katzen sind Fehlentwicklungen sind mitversichert.


Dazu zählen beispielsweise rassetypische oder genetisch bedingte Anomalien, sofern die ersten klinisch relevanten Symptome oder die Diagnose nach Beginn des Versicherungsschutzes auftreten.

Je Fehlentwicklung erhalten Sie – abhängig vom gewählten Tarif – eine Erstattung von bis zu 100 % bis zu einem Gesamtbetrag von 2.500 €.

Wichtig: Liegen Symptome oder eine tierärztliche Empfehlung bereits vor Versicherungsbeginn vor, besteht hierfür kein Anspruch auf Leistungen.

War dieser Beitrag hilfreich?

3 von 5 fanden dies hilfreich

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen