Ja. Wir erstatten alternative Behandlungsmethoden wie beispielsweise Homöopathie oder Heilpraktikerleistungen, wenn deren Wirksamkeit veterinärwissenschaftlich nachgewiesen ist und sie entsprechend dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt oder einer Tierärztin verordnet oder verschrieben werden. Die Erstattung von alternativen Behandlungsmethoden findet über das Gesundheitsbudget statt.
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